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Hochtaunus-Kreis
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Neues Antragsformular für Fonds Sexueller Missbrauch

Seit Januar 2025 gibt es einen neuen Antrag des FSM (Fonds Sexueller Missbrauch) - um Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) im familiären Bereich - zu erhalten.

Neuanträge und auch Ergänzungs- bzw. Folgeanträge sollen noch bis Ende 2025 möglich sein.

Für Details sprechen sie gerne unseren EHS Berater in der Außenstelle Hochtaunuskreis - Lothar Gehm - direkt an: gehm-lothar@mail.weisser-ring.de

Den Antrag finden Sie hier.

Das Ergänzende Hilfesystem gewährt bedarfsgerechte und niedrigschwellige Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend.

Seit dem 01.05.2013 können Betroffene zur Minderung dieser Folgewirkungen verschiedene Sachleistungen bis zu 10.000 Euro bei der Geschäftsstelle des Ergänzenden Hilfesystems beantragen. Sachleistungen sind zum Beispiel (Psycho-)Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich dazu Mehraufwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro beantragen (z.B. Assistenzleistungen, erhöhte Mobilitätskosten).

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